Kosten
Kostenloser Erstkontakt
Vor einer möglichen Zusammenarbeit biete ich ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch von ca. 15 Minuten per Videositzung, Telefonat oder, falls es Ihnen lieber ist, alternativ per Fragebogen/Mail an. So können wir uns gegenseitig kennenlernen und wichtige Eckdaten wie Ihr Anliegen, Ihre zeitliche Verfügbarkeit und Ihren Versicherungsstatus klären.
Privatversicherte (PKV)
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. In der Regel übernimmt die PKV die Kosten vollständig – bitte klären Sie vorab den Umfang Ihrer Erstattung mit Ihrer Versicherung.
Beihilfeberechtigte (Beamte)
Psychotherapie ist beihilfefähig. Ihr Dienstherr übernimmt in der Regel 50–80 % der GOP-Honorare, der Rest wird über Ihre PKV abgedeckt. In den meisten Fällen entstehen Ihnen keine eigenen Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle.
Freie Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr)
Für Heilfürsorgeberechtigte ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Bitte klären Sie vorab beim polizeiärztlichen Dienst bzw. der truppenärztlichen Versorgung, ob und wie eine Behandlung genehmigt werden muss. Für Bundeswehrangehörige ist häufig der Sanitätsvordruck (Kostenübernahmeerklärung San/Bw/0218) für das Erstgespräch erforderlich.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte (GKV)
Als gesetzlich Versicherte:r können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Privatbehandlung von Ihrer Krankenkasse zurückfordern (§ 13 Abs. 3 SGB V), insbesondere wenn keine zeitnahe Versorgung durch einen Kassensitz-Praxis möglich ist. Sie zahlen zunächst die Rechnung selbst und reichen diese bei Ihrer GKV ein. Ich berate Sie gerne zu diesem Verfahren. Eine Erstattung ist nicht garantiert. Ich empfehle, dies vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten einer Therapie oder Beratung vollständig selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt nach GOP. Bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit ist auf Anfrage eine individuelle Honorarvereinbarung im Rahmen der GOP möglich.
Freie Honorarvereinbarung. Nicht erstattungsfähig durch Krankenversicherungen.
Praxis am Taunusplatz
Privatpraxis für Psychotherapie
Dr. Corinna Michels
Taunusstraße 4, 51105 Köln
info@praxis-am-taunusplatz.de
0221 56051568
Kosten
Kostenloser Erstkontakt
Vor einer möglichen Zusammenarbeit biete ich ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch von ca. 15 Minuten per Videositzung, Telefonat oder, falls es Ihnen lieber ist, alternativ per Fragebogen/Mail an. So können wir uns gegenseitig kennenlernen und wichtige Eckdaten wie Ihr Anliegen, Ihre zeitliche Verfügbarkeit und Ihren Versicherungsstatus klären.
Privatversicherte (PKV)
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. In der Regel übernimmt die PKV die Kosten vollständig – bitte klären Sie vorab den Umfang Ihrer Erstattung mit Ihrer Versicherung.
Beihilfeberechtigte (Beamte)
Psychotherapie ist beihilfefähig. Ihr Dienstherr übernimmt in der Regel 50–80 % der GOP-Honorare, der Rest wird über Ihre PKV abgedeckt. In den meisten Fällen entstehen Ihnen keine eigenen Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle.
Freie Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr)
Für Heilfürsorgeberechtigte ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Bitte klären Sie vorab beim polizeiärztlichen Dienst bzw. der truppenärztlichen Versorgung, ob und wie eine Behandlung genehmigt werden muss. Für Bundeswehrangehörige ist häufig der Sanitätsvordruck (Kostenübernahmeerklärung San/Bw/0218) für das Erstgespräch erforderlich.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte (GKV)
Als gesetzlich Versicherte:r können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Privatbehandlung von Ihrer Krankenkasse zurückfordern (§ 13 Abs. 3 SGB V), insbesondere wenn keine zeitnahe Versorgung durch einen Kassensitz-Praxis möglich ist. Sie zahlen zunächst die Rechnung selbst und reichen diese bei Ihrer GKV ein. Ich berate Sie gerne zu diesem Verfahren. Eine Erstattung ist nicht garantiert. Ich empfehle, dies vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten einer Therapie oder Beratung vollständig selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt nach GOP. Bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit ist auf Anfrage eine individuelle Honorarvereinbarung im Rahmen der GOP möglich.
Freie Honorarvereinbarung. Nicht erstattungsfähig durch Krankenversicherungen.
Praxis am Taunusplatz
Privatpraxis für Psychotherapie
Dr. Corinna Michels
Taunusstraße 4, 51105 Köln
info@praxis-am-taunusplatz.de
0221 56051568